Allgemeine Bedingungen
Der Verkauf der Waren erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Bedingungen. Jegliche Änderung kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung unsererseits erfolgen. Widersprüchliche Bedingungen können uns nicht entgegengesetzt werden.
Unsere Angebote sind nicht verbindlich. Bestellungen sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung der Waren endgültig.
Mündliche Vereinbarungen verpflichten uns nur nach einer schriftlichen Bestätigung durch unsere Gesellschaft.
Bei Benutzung der gelieferten Waren muss der Kunde unsere Rechte auf gewerbliches Eigentum sowie auch eventuelle Rechte Dritter beachten.
Lieferung
Die Lieferung unsere Waren erfolgt nach den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen. Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen trägt der Kunde die Risiken der Lieferung und des Transports.
Wenn wir uns dazu verpflichten frei Bestimmungsort zu liefern, versichern wir die Ware zu unseren Kosten. Im Falle eines Schadens muss dieser uns baldmöglichst mitgeteilt werden. Dies gilt auch für Gütemängel. In diesen beiden Fällen ist uns eine Bestätigung des Transportunternehmers vorzulegen, die angibt, um welche Qualitätsmängel und/oder fehlende Mengen es sich handelt.
Im Falle einer verspäteten Rückgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Transport- oder Lademittel (z. B. eine Palette), insbesondere bei Überschreitung der normalen Ladezeit, behalten wir uns das Recht vor, die Kosten und Auslagen der Vermietung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Unsere Lieferpflicht beginnt nicht, wenn der Kunde in Leistungsverzug einer seiner Verpflichtungen geraten ist.
Im Falle der Nichteinhaltung der ausgemachten Lieferfrist sind wir erst nach Erhalten einer Mahnung durch den Kunden in Verzug, der uns eine angebrachte zusätzliche Frist gewährt.
Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, insbesondere wenn Umstände oder Ereignisse auftreten, die trotz aller Vorsorge eines sorgfältigen Kaufmannes nicht verhindert werden können, sind die vertraglichen Pflichten der Parteien für die Dauer der Störung aufgeschoben. Dies gilt insbesondere für Lieferfristen, die nicht zu laufen beginnen.
Wenn diese Verspätungen länger als sechs Wochen dauern, sind beide Parteien berechtigt, bezüglich der fraglichen Verpflichtung, mit Ausnahme der anderen Rechte, vom Vertrag zurückzutreten.
Diese Lösung gilt auch, wenn der Fall der höheren Gewalt bei einem unserer Lieferanten auftritt und dadurch beachtliche Lieferverzüge hervorruft.
Rechnungsstellung
Die Rechnung wird auf Grundlage der am Liefertag gültigen Preise ausgestellt.Die Preise sind ohne Steuern angegeben und der Kunde muss zusätzlich den geltenden Mehrwertsteuersatz begleichen.
Bezahlung
Die Rechnungen werden auf den Liefertag ausgestellt.
Die Bezahlung muss innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegebenen Frist erfolgen.
Die Bezahlungen werden der ältesten Rechnung zugesprochen. Nebenforderungen werden mit entsprechenden Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Damit zusammenhängende Kosten und Auslagen hat der Kunde zu tragen, der das Risiko der zeitgerechten Vorlage und des Protests trägt.
Im Falle der Nichteinhaltung der Lieferfrist werden Verzugszinsen zu einem um 2 % erhöhten Diskontsatz in Rechnung gestellt, vorbehaltlich jeglicher anderen Forderung.
Im Falle eines Zahlungsverzugs und bei Zweifel über die Zahlungsfähigkeit des Kundens können wir, vorbehaltlich anderer Rechte, für künftige Lieferungen Garantien oder eine Zahlung vor Lieferung verlangen. Alle unsere Forderungen, die auf unseren Geschäftsbeziehungen beruhen, werden sofort fällig.
Nur unstrittige Forderungen und/oder solche, die durch einen Vollstreckungstitel bestätigt wurden, ermöglichen es dem Käufer, eine Anrechnung anzukündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Vorbehaltlich gegensätzlicher Bestimmungen hat die Bezahlung in bar, per Scheck oder durch Überweisung auf ein Bank- oder Postkonto zu erfolgen. Eine Zahlung über einen Wechsel oder per Scheck wird nicht als Barzahlung angesehen.
Gewähr- und Mängelhaftung
Angaben zur Bezeichnung, Qualität oder Nutzungsfähigkeit unserer Produkte gelten vorbehaltlich des Kenntnisstands zum Zeitpunkt der Bestellung.
Der Käufer ist dadurch nicht von seiner eigenen Prüf- und Testpflicht befreit.
Der Käufer kann sich bei Muster- und Modelländerungen unserer Waren, die die Herstellung, Farbe und Vollendung betreffen, nicht auf einen Mangel berufen. Wir können solche Änderungen, die von der Verfügbarkeit der Muster abhängig sind, wahlweisevornehmen.
Bei Vorbehalten bezüglich Transportschäden oder Fehlmengen schreibt Artikel L133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code du Commerce) vor, dass der Empfänger dem Transportunternehmer seine Vorbehalte per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach dem Erhalt der Waren mitzuteilen hat und uns eine Kopie zukommen zu lassen hat.
Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich, nach unserer Wahl, auf den Austausch eines Produkts, die Vertragsaufhebung, eine Preisminderung oder der Reparatur. Eine Ware, die einer Mängelrüge unterliegt, kann uns nur mit ausdrücklichem Einverständnis unsererseits und auf Kosten des Kundens zurückgegeben werden.
Eigentumsvorbehaltsklausel
Die verkauften Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung all unserer Forderungen, die den Käufer betreffen. Jegliche dem entgegenstehende Klausel kann uns nicht entgegengesetzt werden und unsere Kunden kennen die Gültigkeit dieser Klausel bei Vertragsabschluss an.
Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die Umwandlung, Mischung oder Verbindung unserer Waren und auf die Ergebnisse einer solchen Umwandlung. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich auf den vollständigen Wert eines solchen Produkts und wir werden als Herstellers desjenigen angesehen. Im Falle einer Umwandlung, Mischung oder Verbindung unserer Produkte mit Produkten Dritter, erhält der Dritte ebenfalls ein Eigentumsrecht; wir werden als Miteigentümer angesehen und haben jeweils ein Anteil das der in Rechnung gestellten Waren entspricht.
Die Waren dürfen nicht Gegenstand eines Pfandrechts sein und Forderungen, die diese ersetzen, dürfen erst nach vollständiger Zahlung aller unserer aus unseren Geschäftsbeziehungen resultieren Forderungen an Dritte abgetreten werden.
Erfüllungsort und zuständiges Gericht
Der Erfüllungsort unserer Lieferungen sowie der Zahlungen ist unser Sitz. Ist der Käufer ein Händler, so ist das zuständige Gericht das Gericht unseres Sitzes, oder, nach unserer Wahl, der Wohnort des Käufers.